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Thema: Instandhaltung Flachdach

Autor Beitrag
 Verfasst am: 05.01.2009 13:19:03 Titel: Re: Instandhaltung Flachdach
Hallo Bodo,

tja, mit dem "Brauchen" einer Genehmigung ist das so eine Sache. Nicht selten liegt die Antwort im Auge des Betrachters.

Die Bauaufsichten haben gar keinen Grund den Dachdeckerfirmen hinterherzufahren, da grundsätzlich immer erstmal der Bauherr, sprich der Eigentümer eines Grundstückes, dafür verantwortlich ist, sich an die Gesetze und Vorschriften zu halten. Wobei meines Wissens ( aber das ist Privatrecht) die ausführende Firma eine Art Bedenkenhinweispflicht hat und im Zweifelsfall den Bauherren darauf aufmerksam machen muss, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Des Weiteren kann z.B. für ein Grundstück, bei dem die Dacheindeckung des Hauses verändert oder erneuert werden soll, ein Bebauungsplan vorliegen, der z.B. engobierte oder glänzende Pfannen oder Reet o.ä. ausschließt. In diesen Fällen wäre von der Bauaufsicht zu prüfen, ob eine Befreiung für diese Abweichung erteilt werden kann.
Oder das Reethaus, von dem Sie sprechen, ist ein Denkmal. Dann können Sie auch nicht "einfach so" das Reetdach gegen Eterniteindeckung tauschen.

Sie sehen also, dass auch ein Dachdecker gut daran täte, gewisse Hintergründe im Auge zu behalten, statt ein Pauschalurteil nach dem Motto "eine Baugenehmigung brauchen wir nicht" zu fällen.
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