Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
|
Hallo Herr Bäcker,
zu Ihren Fragen kann ich Ihnen in aller Kürze nur folgendes sagen:
zu 1.)
„Aus der Ferne“ kann ich nicht beantworten, ob Ihr Haus auf einem Wochenendplatz steht. Sie sollten zur Gemeinde oder Bauaufsicht gehen und sich einmal die Darstellungen im Flächennutzungsplan ansehen.
zu 2.)
Ja.
zu 3. bis 5.)
Diese Fragen müssen Sie mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde klären.
Auch Ihnen ein frohes Fest
und einen freundlichem Gruß
Jens Bebensee
|