Hallo Herr Welkenbrück,
die erste Frage, die Sie (sich) beantworten müssen, ist, ob das Gebäude / der Anbau überhaupt Bestandsschutz genießt. Was Bestandsschutz bedeutet und wann er untergeht, können Sie unter dem gleichnamigen Begriff in unserem Baulexikon nachlesen (siehe - >
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=13 ).
Sollte das Gebäude selbst schon keinen Bestandsschutz genießen, wären jegliche Maßnahmen – auch solche, die an sich baugenehmigungs- und anzeigefrei wären – illegal.
Maßnahmen am Dach eines Gebäudes bieten immer wieder Nährstoff für umfangreiche (schriftliche) Diskussionen über die Frage, wann genau die Grenze der Genehmigungs- und Anzeigefreiheit überschritten wird (siehe dazu beispielsweise die Themen „Dachstuhl erneuern“ und „Umbau am Bestand im Außenbereich“ in diesem Forum).
Deshalb sollten Sie genau den Weg gehen, den Sie einschlagen wollen – lassen Sie sich von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauaufsicht beraten (vgl.
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=41 ).
Sollte das Grundstück in unserem Zuständigkeitsbereich liegen, finden Sie den/die zuständige Sachbearbeiter/in unter - >
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf .
Bitte beachten Sie: Frau Haage heißt jetzt Frau Krien (das muss noch aktualisiert werden).
Mit freundlichen Grüßen
Jens Bebensee