Geschrieben von:
Lars Welkenbrück
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Guten Tag,
ich beabsichtige, das marode Flachdach eines nicht zu Wohnzwecken genutzten Anbaus zu sanieren.
Jetzt stellt sich mir die Frage, bis zu welchem Grad eine Sanierung noch als genehmigungsfreie Instandhaltung gilt.
Das Flachdach ist mit herkömmlicher Dachpappe auf einer Holzschalung gedeckt.
Ich gehe davon aus, das die Erneuerung der Dachpappe durch eine Schweißbahn keiner Baugenehmigung bedarf?
Gilt dies auch für den Austausch einiger der Schalungsbretter, sollten diese aufgrund von Feuchtigkeitsschäden ausgetauscht werden müssen?
Ist es möglich, einen Vor-Ort-Termin mit dem Bauaufsichtsamt zu vereinbaren, Zwecks einer direkten Beurteilung?
Vielen Dank
Lars Welkenbrück
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