Geschrieben von:
Peter Maier
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Guten Tag,
auf dem Nachbargrundstück befindet sich eine in Grenzbebauung errichtete ca. 9 Meter lange und 5 Meter breite Garage.Auf dieser Garage befindet sich eine Terasse über die gesamte Fläche, die mittels einer Brüstung ( ca. 70 Grad Neigung) aus Dachpfannen umrandet ist.
Welche baurechtlichen Regelungen gibt es in Bezug auf:
1. die zulässige Gesamthöhe des Bauwerkes vom Boden bis Oberkante der Brüstung ?
2. die zulässige Neigung der Brüstung ?
3. die einzuhaltenden Abstände zur Grundstücksgrenze ( bei Nutzung der Dachterasse ) ?
Sollte der Hausbesitzer nach Renovierungsarbeiten \\\\\\\"vergessen\\\\\\\" die vorgeschriebenen Abgrenzungen auf der Garagenterasse wieder herzustellen- erinnert das Bauamt nach meinem Hinweis den Hausbesitzer ?
Sollte ich keinerlei Maßnahmen zur Wiederaufstellung der Abgrenzung treffen- dulde ich die Nutzung der Gesamtterasse. Kann ich diese Duldung zu einem späteren Zeitpunkt wieder rückgängig machen - z.B. bei Mieterwechsel ?
Vielen Dank für ihre Mühe
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