Geschrieben von:
Dr. jur. von Campe
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Moin - Moin Herr Bebensee !
Ich habe immer meine Bedenken, wenn Urteile \\\"1:1\\\" übertragen werden sollen. Das funktioniert weder im
Strafrecht - was mein Gebiet ist - und auch nicht im Verwaltungsrecht.
Wenn ich mir nun vorstelle, daß die o. ausführende Bauwillige ein Grundstück bewohnt, auf dem sie eben
\\\"nicht ausreichend Platz für Parkplätze\\\" hat, geschweige denn \\\"für Garagen\\\", dann müßte sie evtl. im
schlimmsten Fall \\\"auf der Straße vor dem Haus\\\" parken.
Ob das der Gesetzgeber so gewollt hat bezweifele ich doch mal ........................
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