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Thema: Vereinigung von Grundstücken

Autor Beitrag
 Verfasst am: 30.11.2008 19:26:01 Titel: Re: Vereinigung von Grundstücken
Hallo Frau Steinhoff,

Ihnen würde sicherlich niemand „Steine in den Weg legen“, wenn Sie Ihr Grundstück

- > real durch Zukauf eines Teil des hinter gelegenen Grundstücks und Zusammenlegung beider im Grundbuch (ein Grundbuchblatt unter einer Bestandsverzeichnis-Nummer) oder
- >„auf dem Papier“ durch Vereinigungsbaulast

vergrößerten.

Das Problem blieben die 3 Garagen.

Ich möchte Sie dazu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.03.1998 – 4 C 10/97 – verweisen, dessen Leitsätze u. a. veröffentlicht sind unter - > http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/urteilsdatenbank/4C1097.html

Im Volltext habe ich das Urteil leider nicht „im Netz“ gefunden; es ist beispielsweise veröffentlicht in BauR 1998, S. 760, NuR 1998, S. 424; BRS 60 Nr. 98 und NVwZ 1998, S. 842.


Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, sollten Sie mit Ihrer Bauaufsicht Kontakt aufnehmen.


Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee
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