Geschrieben von:
Dr. jur. von Campe
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Moin - Moin :))
Sie sollten mal darüber nachdenken, ob Sie nicht das gesamte Konzept ändern !
Sehen Sie mal in Ihre Landesbauordnung. Dort können Sie sehen, welche Vorhaben Sie ohne
"Anzeige- und ohne Genehmigung" errichten können.
Auch in diesem Forum finden Sie dazu etwas - bezogen auf Schleswig-Holstein.
A b e r : auch bsplw. anzeige- und genehmigungsfreie Vorhaben (Tierunterstand) bedürfen evtl. anderer
Genehmigumgen wie die der Unteren Naturschutzbehörde (was allerdings relativ unproblmeatisch aber
nötig ist).
Möglicher Weise können Sie die Grundstücke auch "im Rechtssinne" vereinigen. Dann sieht die Sache mit
der "Genehmigungsfähigkeit" schon wieder anders aus.
Wir "üben" gerade so einen Fall. Das "Ursprungsgrundstück" ist zu klein, um die Garagen zu bauen. Daher
wird vom Nachbargrundstück : ein Teil "im Rechtssinne vereinigt" und der Fall ist gelaufen.
Nun stellen Sie sich aber nochmals vor, Sie bemerken, daß Sie auf gesamter Linie scheitern, was Ihre bisherigen
Überlegungen angeht. Kommt vor, passiert ja auch Bankern / Politikern :))
Also komplett neues Konzept erdenken !
Stellen Sie sich vor, Sie selber oder Ihr Landwirt-Freund benötigt einen Tierunterstand, dann sieht es wieder
anders aus.
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