Geschrieben von:
Susanne Steinhoff
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Guten Tag zusammen :))
Auch wir wohnen im sog. Außenbereich und haben ein "Platzproblem". Dieses könnten wir lösen durch den Zukauf von hinter liegendem Gelände.
Dieses aber ist als "landwirtschaftliche Fläche" ausgewiesen.
Das Problem ist, wohin mit den 3 Garagen ?
Daher diese Frage :
Wir stellen uns vor, einen Teil des hinteren Gelände vom Nachbarn zu erwerben. Unter uns Nachbarn sind wir uns einig. Nun sagte man uns
auf dem Amt, diese beiden Gründestücke müßten dann "vereinigt werden im Rechtssinne" und das würde beim Grundbuchamt
geschehen.
Ist das so möglich, unser kleines Grundstück zu vergrößern ? Und können dann die Garagen darauf ?
(Zu Garagen habe ich ja einiges hier im Forum gefunden.)
Liebe Grüße Suse :))
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