Ich möchte an der Grenze auf meinem Grundstück einen ca. 20m langen Lamellenzaun errichten. Darf ich diesen in einer Höhe von 2m (Länge 5m) und in einer Höhe von 1,50m (restliche Länge 15m) nach der LBO ohne Baugenehmigung und Zustimmung des angrenzenden Nachbarn erstellen? Der Bebauungsplan enthält keine Einschränkungen. Muss ich noch andere Vorschriften beachten? Holzzäune ähnlicher Art sind in der Siedlung vorhanden.
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