Geschrieben von:
N.Hamann
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Guten Tag...
Ich habe diese Seite über Google gefunden und ich habe eine Frage bezüglich des Außenbereiches...
Zu der Situation:
Es befinden sich 5 Baugleiche Häuser am Anfang einer Ortschaft...diese haben eine geteerte Straße an der Hinterseite, wo die Müllabfuhr durchfährt...und an dieser Straße befindet sich noch eine Grünfläche, die von den Mietern genutzt wird...sprich, es wurden Gärten angelegt und Wäscheleinen angebracht...jetzt sind Mieter her gegangen und haben zwei Hütten gebaut...so etwas wie Gartenhäuschen...nur das diese nicht ganz zu sind...an zwei Seiten offen...die eine ca 16m² und die ander 24m² groß...
nun war das Bauamt da und meinte, sie müßen weg, weil sie im AUßenbereich liegen...
es sind aber keine Wohnhäuser...
Nun meine Frage:
Ist es berechtigt, das diese weg müßen????
Kann man nicht einen Bauantrag nachträglich beantragen? (Wegen der überschrittenen Größe??)
Ich hoffe, das sich jemand damit auskennt...
MfG N.Hamann
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