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Thema: Geländesprung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 11.08.2008 08:03:29 Titel: Re: Geländesprung und Hecke
Liebe/r Haus 08,

für Hecken, wie in Ihrem Fall beschrieben, ist die Bauaufsicht nicht zuständig. Hier empfehle ich Ihnen einen Blick ins Nachbarschaftsgesetz. Dieses private Recht setzt sich meines Wissens mit diesen Themen auseinander.
Eine weitere mögliche Quelle könnte der für Ihr Grundstück geltende Bebauungsplan sein. In manchen Fällen sind darin Aussagen zur Höhe von Hecken etc. getroffen worden.
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