Sehr geehrte Frau Eberhardt,
vielen Dank für Ihre Antwort. Bzgl. des Geländesprungs ist jetzt noch ein Problem aufgetaucht. Wir (niedrigeres Grundstück) wollen zum Nachbarn hin ein Hecke pflanzen. Wie hoch darf diese denn sein? Laut Gesetz u.E. 1,20m ( bzw. mehr mit entsprechendem Abstand). Da unsere Nachbarn aber ca. 1m höher liegen, würde diese kaum Sichtschutz bieten. Oder wird die Hecke ab Ursprungsgelände gemessen? Und wie wäre es, wenn wir die Hecke auf einem Wall pflanzen würden?
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