Geschrieben von:
Willi Thormann
|
Guten Tag.
Wir haben eine Bauantrag eingereicht und rechnen in den nächsten Tagen mit der Baugenehmigung. Der Vorbescheid war positiv.
Einfamilienhaus.
Nun denken wir darüber nach, ob wir die Form des Daches umplanen sollen. Die Gedanken kreisen. Mehr noch nicht.
Im Bauantrag ist ein "Spitzdach" beschrieben.
Nun überlegen wir, ob wir lieber ein "flaches Dach" haben möchten. Nicht ein Flachdach, sondern ein flaches Dach mit
entsprechendem Gefälle.
Der wesentliche Grund ist, daß wir sehr viel in Eigenleistung erbringen möchten. Der Baukörper ist "lang" aber "schmal".
Von daher sehen wir es als einfach an, die Statik für das Dach "umzustricken".
Örtliche Bauvorschriften für eine Form des Daches gibt es nicht.
Noch aber sind die Gedanken nicht ganz zu Ende gedacht.
Eine wesentliche Frage ist, ob der Bauantrag auch noch "umgestellt" werden kann, wenn die
Baugenehmigung erteilt ist und mit dem Bau begonnen ist ?
Oder bringt eine solche Umstellung alles durcheinander ?
|