Geschrieben von:
Carola Haage
Bauaufsicht
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Hallo Hans,
die Errichtung eines Schornsteins in oder an vorhandenen Gebäuden ist nach § 69 Abs. 1 Nr. 12 LBO baugenehmigungs- bzw. bauanzeigefrei. Untergeordnete bauliche Anlagen -wie z.B. Schornsteine- sind auch innerhalb der Abstandsflächen zulässig, so dass ich Ihnen aus Sicht des öffentlichen Baurechts keine Hilfe zu Ihrer Frage anbieten kann.
Privatrechtlich könnten Sie mit Ihren Nachbarn aber sicherlich eine Regelung -z.B. durch Eintragen einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch o.ä.- finden. Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich dahingehend beraten zu lassen.
Viele Grüße aus Bad Oldesloe
Carola Haage
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Zuletzt geändert am 17.11.2005 um 14:50:10 von Carola Haage.
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