Geschrieben von:
Heidemarie Thomsen
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Guten Tag.
Wir denken über den Bau einer genehmigungsfreien Garage nach. Wir besitzen zwei Grundstücke neben einander. Das eine Grundstück ist mit unserem Wohnhaus bebaut und relativ klein. Das andere Grundstück liegt direkt daran, ist eine Weide und gehört uns auch. Nun fragen wir uns,
ob die Garage auch auf beiden Grundstücken stehen kann oder darf. Ich sage es mal so. Die Garage könnte zu einem Teil auf dem vorderen
mit unserem Haus bebautem Grundstück stehen und mit dem Rest auf eben unserer eigenen Weide.
Meine Frage ist, ob das zuläßig ist. Wenn ja, wieviel Überstand der Garage auf die Weide ist zuläßig oder ist schon 1 Zentimeter zu viel ?
Wir wohnen ausserhalb einer geschloßenen Ortschaft. Hier im Forum lese ichn immer wieder das Wort Außenbereich und daß es dort
Probleme gibt. Wäre bei einer eigenen Bebauung über dien eigene Grenze irgendwo eine Genehmigung zu beantragen. Wer wäre dann
zuständig.
Danke für Ihre Mühe
schreibt Heidemarie Thomsen.
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