wenn Sie kein Landwirt sind, brauchen Sie eine Baugenehmigung, die Ihnen im Außenbereich aber voraussichtlich nicht erteilt werden könnte.
Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich Sie auf meine Antworten vom 26.02.2007 zum Thema "Fischteiche/Schafstall" und vom 10.08.2005 zum Thema "Weideschutzhütten" verweisen.