Geschrieben von:
Gerlinde & Thomas
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Moin, Moin.
Wir möchten gern nachfragen, ob es möglich ist, im laufendem Verfahren, wie dort oben beschrieben, daß sich der "Vorname" des
Antragsteller ändert. Oder zu deutsch : Es stellt Jemand einen entsprechenden Bauantrag wie in dem Fall oben geschildert.
Nun wird diese Person krank und ist nur noch teilweise einsatzfähig. Sagen wir mal wegen Schlaganfall.
Sagen wir mal, es war der Ehemann und Vater, der bisher Antragsteller war.
Nun überträgt dieser Mensch alle seine Grundstücke auf seine Ehefrau.
Läuft damit das Antragsverfahren weiter ?
Ist das der Baubehörde mitzuteilen ?
Ist es auch möglich, daß eine andere Person (Ehefrau) später dem Verfahren "beitritt", sagen wir mal
bei der Baubehörde oder vor dem Gericht oder sind alle Anträge hinfällig ?
Viele Grüße
Gerline & Thomas
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