Geschrieben von:
Julia Schmidt
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Hallo Herr Bebensee,
wir haben vor 6 Monaten einen Bauantrag (§75) für unser Einfamilienhaus gestellt. Seitdem haben wir keine Nachforderungen oder ähnliche Schreiben von der Bauaufsichtsbehörde erhalten. Nun haben wir nachgefragt und uns wurde mitgeteit, dass unser Vorhaben nicht zulässig wäre, da es gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstößt. Das hat man uns aber erst jetzt nach 6 Monaten mitgeteilt! Eine Befreiung will man uns nicht erteilen. Ist nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden? Können wir jetzt anfangen zu bauen, obwohl unser Haus gegen den B-Plan verstößt?
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