Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Fristablauf Bauantrag

Autor Beitrag
 Verfasst am: 16.11.2005 09:27:40 Titel: Fristablauf Bauantrag
Hallo Herr Bebensee,

wir haben vor 6 Monaten einen Bauantrag (§75) für unser Einfamilienhaus gestellt. Seitdem haben wir keine Nachforderungen oder ähnliche Schreiben von der Bauaufsichtsbehörde erhalten. Nun haben wir nachgefragt und uns wurde mitgeteit, dass unser Vorhaben nicht zulässig wäre, da es gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes verstößt. Das hat man uns aber erst jetzt nach 6 Monaten mitgeteilt! Eine Befreiung will man uns nicht erteilen. Ist nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden? Können wir jetzt anfangen zu bauen, obwohl unser Haus gegen den B-Plan verstößt?
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen