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Thema: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 19.06.2008 12:33:25 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Moin Frau Ahrens :))

1.
Nehmen Sie es mir nicht übel, daß das Problem, gerade da es konkret wird, geht über ein normales Plauderchen im
Internet hinaus und wäre als illegale Rechtsberatung verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hinzu kommt, daß "Zivilrecht" auch nicht mein Beritt ist, sondern "Strafrecht" und in dem Bereich war ich nun mal
im Staatsdienst und hatte mit dem Zivilrecht nur am Rande zu tun.

2.
Die Frage ist aber, wie es weiter geht.
Und da scheint es ja zwei Problemfelder zu geben.
Problemfeld Nummer 1. ist wohl mal wieder, wie in 90 % aller Streitfälle, daß die Menschen auf einander "böse" sind
oder es zumindest glauben. Das kann niemand von hier sagen, da niemand dabei war / ist.
Problemfeld Nummer 2. ist wohl, daß Sie schon einer Gefahr ausgesetzt sind, wenn ein Geschäftspartner immer "am Konkurs"
entlang schlingelt. Denn, stellt der Energieversorger ab, weil Ihre Nachbarin nicht bezahlt, dann sittzen auch Sie ohne
Energie dar. Und der Versorger schaltet erst wieder an, wenn alle Schulden bezahlt sind. Von daher haben Sie schon
ein gewisses Risiko. Aber auch aus der Sicht, daß die Nachbarn eine "Trennung mit einer Flex" vollziehen haben Sie
ein Problem. Da würde selbst eine Klage - oder gar ein Eilverfahren - nicht viel helfen. Denn, der "gerichtliche Titel"
einerseits ist ja ganz schön, nur wie soll der (mit dem Gerichtsvollzieher) umgesetzt werden, wenn die Nachbarn die
Leitung "mangels Masse" nicht mehr flicken können .....................
Und am Ende würde wieder stehen : ausser Spesen nix gewesen !

Daher wäre es doch die Überlegung, ob Sie der Trennung zuvor kommen.
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