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Thema: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 09.06.2008 16:58:50 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Lieber Theodor von Campe,

vielen Dank für Ihre sehr erschöpfende Auskunft!
Nein, ich hatte ja auch nicht vor, einen Anwalt aus diesem Grunde einzuschalten! Ich habe natürlich bisher verborgen, was auf der sog. "menschlichen" Ebene passiert ist, leider, was nun dazu geführrt hat, dass das Nachbarschaftsverhältnis als zerrüttet angesehen werden muss. Ehepartner können sich dann auch räumlich trennen, ich will mich aber nicht "vertreiben" lassen, weil Nachbarn, enge Doppelhausnachbarn, sich nicht so verhalten, wie "man es erwartet". Als ich dieses Doppelhaus kaufte, ging es mir ja gar nicht so sehr um die Nachbarn, sie wirkten ruhig, nett, distanziert, das empfand ich als äußerst angenehm. Dass dann das Paar nebenan sich im Laufe der Zeit trennte und er auszog, ist ja nichts Besonderes in diesen Zeiten, der Kontakt zur Nachbarin beschränkte sich auf Geburtstagswünsche, Briefkasten leeren oder Mülltonnen herausstellen in der Abwesenheit des anderen. Es hatte sich wohl so eingebürgert, dass die Vormieter meiner Doppelhaushälfte bisher auf das Konto des Nachbarn ihren Gas- und Wasserbeitrag für die gemeinsame Anlage zahlten, am Ende des Jahres wurde eben abgerechnet und ermittelt, wer was nachzuzahlen hatte. So lief es auch, nachdem ich das Doppelhaus gekauft hatte. Nun stellte die Nachbarin aber verzweifelt fest, dass sie überfordert war, die Zahlungsein- und ausgänge der gemeinsamen Heizungsanlage für die EON zu überblicken, ich nahm dann die Angelegenheit "an mich", wir errichteten ein gemeinsames Konto, von dem lediglich die Kosten für die Gemeinschaftsanlage abgingen. In der Vergangenheit gab es Schwierigkeiten mit der Zahlungsmoral der Nachbarin, sie ließ bei EON stunden, zahlte permanent Mahngebühren etc. Das geht mich natürlich nichts an, wenn es sich um ihre Belange gehandelt hätte, aber ich bin da nun leider beteiltigt, mit meinem Namen und dem Recht, selbst wenn sie zahlungsunfähig wäre, Strom- und Wasser geliefert zu bekommen. Das sind die "Leiden" einer gemeinsamen Heizungsanlage. Man hatte uns schon in zu meinem Einzug mitgeteillt, dass eine Trennung der Heizungsanlage nicht möglich sei, so dass ich mich damit abfand und hoffte, dass nicht die Nachbarin eine säumige Zahlerin ist. Wir werden ja bei der EON als ein Kunde behandelt, auch wenn wir faktisch zwei Parteien sind. Nun zahlte die Nachbrain zwei Monate lang nichts auf das gemeinsame EON-Konto ein, ich erinnerte sie höflich, als nichts passierte und sie so tat, als habe sie kein Geld, versuchte ich ihr zu erklären, dass sie sich in meine Lage hineinversetzen solle.. lange Rede, kurzer Sinn: Die Nachbarin hat nun doch auf einmal Geld und möchte eine Trennung der Heizungsanlage. Um bitte nicht missverstanden zu werden: Die Idee der Trennung ist hervorragend, , ich wollte zum jetzigen Zeitpunkt eben noch keine neue Heizung finanzieren, wäre aber gewungen, wenn sie es durchsetzte, was sie ja nun darf und ich ich nicht verhindern will. Wenn nun die Trennung der Heizungsanlage bedeutete, dass ich auf einmal 3000 Euro aus dem Stand finanzieren müsste, weil die alte Heizungsanlage, die wir bisher gemeinsam benutzt haben, nun von mir alleine benutzt wird, ich auch noch die Umbau- Zähler, Rohrverlängerungs- Wanddurchbruchsarbeiten etc bezahlen muss, weil sie es will, dann habe ich einfach Engpässe. Wenn die Nachbarin alles "darf" und mir nur die alte Heizungsanlage ordnungsgemäß überstellen muss, dann wäre ich ja schon zufrieden, denn dann könnte ich mir alleine, auf meiner Seite, auch eine neue Anlage einbauen, wenn ich in Ruhe geschaut und verglichen habe, was ich will. (ich bin zwar immer noch der Meinung, dass es mit gutem Willen klappen müsste, eine gemeinsame Heizung zu zweit zu "bedienen", aber natürlich ist eine Trennung zu favorisieren, wenn es Unabhängigkeit bedeutet)

Die Möglichkeit, bei einem netten Nachbarschaftsplausch alles zu besprechen, ist nicht mehr möglich, da die Nachbarin sehr "böse" auf mich ist, dass ich sie auf nicht erfolgte Zahlungen für die Gemeinschaftsanlage aufmerksam machte. Das ist kurios, ich weiß. Ich erspare Ihnen Details der "nachbarschaftlichen" Auseinandersetzung zu diesem Thema.

Für mich stand im Moment die Frage im Vordergrund, dass der Nachbar die Gemeinschaftsanlage ohne meine Genehmigung trennen darf und die Kosten dafür tragen muss. Das darf er, das muss er. Habe ich verstanden.

Ich befürchte allerdings, dass die Nachbarin sich eine neue Anlage anschafft, ich mich weigere, die Kosten für die Trennung mit zu übernehmen, sie dann so reagiert, dass sie mir die nicht angeschlossene, alte Heizungsanlage dann "so stehen lässt", ich also ohne Versorgung bin. Habe ich recht, wenn ich vermute, dass ich, obwohl sie die Kosten tragen muss, meine Kosten dennoch tragen werde, da sie die ja nicht tragen wird, wie sie es mir schriftlich mitgeteilt hat und ich ohne Heizung und Wasser nicht "leben" möchte? Das ist eine rhetorische Frage.

Das eine ist immer das Recht, das andere die Realität, die das Recht "aushebelt".


Ich danke Ihnen für Ihre Ratschläge und die informative und erhellende Antwort!!

Ihre M. Ahrens



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