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Thema: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.06.2008 09:05:24 Titel: Re: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Das was Sie beschreiben beinnhaltet zwei Dinge :

A.
Die Heizungsanlage. Ihr Nachbar kann, wenn er möchte, sich ohne Baugenehmigung, eine eigene Heizanlage einbauen (lassen).
Notwendig ist lediglich eine Abstimmung mit dem Schornsteinfeger.
Auch dabei ist aber Bewegung in der Sache. Der Gesetzgeber ist gerade dabei das "Monopol" der SChornsteinfeger
durch Gesetz zu brechen. Es könnte sein, daß Ihr Nachbar sich eine "Heizquelle" nach der Gesetzesänderung einbauen
läßt, für die er auch den SChornsteinfeger nicht mehr benötigt.
An diesem Vorhaben können Sie ihn nicht hindern. Jetzt nicht, auch später nicht.


B.
In Deutschland besteht zwar eine "Regelungswut" des Gesetzgeber, aber dennoch Vertragsfreiheit. Und einen Vertrag haben Sie
offenbar mit Ihrem Nachbarn. Nun müßte man sich anschauen, ob und wann Ihr Nachbar aus diesem Vertrag aussteigen kann.
Manchmal geht das rein mündlich, die Parteien verragen sich und alles ist Gut.
Manchmal streiten sich aber die Parteien und dann gibt es auch Beweisprobleme.
Beispiel : Einen Mietvertrag können Sie mündlich abschließen, müßen ihn aber schriftlich kündigen.

Ihr Fall scheint auf den ersten Blick so zu sein, daß Ihr Nachbar "sich von Ihnen trennen kann", aber dann auch wohl alle Kosten der
Trennung übernehmen werden muß - ausser es ist etwas anderes vereinbart.

Und was zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn vereinbart ist kann hier niemand sagen. Niemand war bei dem Vertragsabschluß
dabei.


Und bevor Sie zu einem Anwalt rennen hätte ich noch folgenden Tipp auf Lager :

Sie haben sich ja mehr oder weniger "freiwillig" zu einander gefunden. Wie wäre es mit einem offenem Gespräch ?

Lassen Sie sich doch mal abends bei einer Tasse Tee in Ruhe erklären, was er vorhat.
Selbst wenn Sie mit dem Nachbarn "verheiratet" wären könnte er sich von Ihnen trennen. Ist nun mal so.
Man / frau kann auch seine Kinder / Eltern aus dem Hause werfen, aber die bleiben doch immer die
Blutsverwandte, egal wie weit die weg ziehen.

Und wenn Ihr Nachbar nun "seine Gründe" hat, warum er sich "trennen" möchte, dann lassen Sie ihn sich doch trennen
und bemühen Sie sich - ohne Anwalt, ohne Behörde, ohne Gericht - einen Weg finden, der für beide Seiten
gangbar ist.

Schönen Gruß nach Bargteheide
sagt Theodor

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