Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 04.06.2008 18:23:10 Titel: Nachbarschaftsrecht im Doppelhaus
Ich bin seit 3 Jahren Besitzerin eines Doppelhauses in Bargteheide. Beim Einzuh habe ich selbstverständlich
akzeptiert, dass es lediglich eine gemeinsame Gasheizungsanlage gibt, die allerdings ein kompliziertes Abrechnungsverfahren verlangt, was bisher erfolgreich war. Es muss jeweils ermittelt werden, welcher Kaltwasserzulauf, Heißwasserverbrauch und Gasverbrauch individuell verbraucht wurde usw. Das Haus wurde 1990 gebaut, natürlich entspricht die Heizung nicht dem modernsten Standard. ich würde gerne für eine neune Anlage plädieren, kann sie aber im Moment nicht finanzieren. Nun kommt der Nachbar auf die Idee, die Heizungsanlage, also die Gemeinschaftsanlage trennen zu wollen, so dass er sich eine neue kleinere Anlage anschafft und mir dann die "alte" überlässt. Er verlangt selbstverständlich von mir, dass ich mich an den Umbaukosten beteilige und alle Kosten trage, die in diesem Zusammenhzang entsehen, wie das Setzen neuer Zähler, das Trennen der Rohre etc. Ich bin selbstverständlich bereit, für das zu zahlen, was die Nutzung der Gemeinschaftsanlage betrifft, die Kosten für Wartung etc, werden ja geteilt und ich bin keine säumige Zahlerin. Nun habe ich aber das geld weder für eine eigene neue Heizungsanlage noch für Kosten, die durch eine "Trennung" für mich entstehen.
Meine Frage lautet nun: Muss ich eigentlich meine Zustimmung erteilen, wenn die Gemeinschaftsanlage verändert werden soll oder darf mich der Nachbar vor vollendete Tatsachen stellen und mir zwangsweise androhen, die Kosten zu übernehmen? Darf er mir, falls ich mich weigerte, der "Trennung" zuzustimmen, zwangsweise und heimlich die Heizungsanlage trennen? Gibt es in diesem fFalle auch Rechte für den Doppelhausbesitzer, der die Heizungsanlage momentan nicht verändern kann oder muss er alles schlucken.
Ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar. Muss ich einen Anwalt fragen oder findet sich das in einem Gesetzestext?

Vielen Dank im Voraus
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen