wie ich schon erläutert habe, wird ein Vorhaben genehmigungspflichtig, wenn das Gewicht erhöht und somit die Statik verändert wird.
Für Ihren Hinweis, dass "beide nicht von Veränderungen an der Kosntruktion geschrieben hätten", bedanke ich mich an dieser Stelle und weise jedoch meinerseits darauf hin, dass ich lediglich versucht habe, den Kern der Frage zu beantworten.