Geschrieben von:
Uwe Liiehr
|
Hallo :))
Jetzt stelle ich mir mal vor, dieser Notausstieg bekommt von außen noch drei Bretter und nimmt die äußere Form
einer \"Gaube\" an, ohne in Wirklichkeit eine zu sein. Wir sprechen also über ein sogenanntes \"Mann-Loch\".
Die Eine möchte dieses \"Mann-Loch\" als Notausstieg, der Andere möchte dieses \"Mann-Loch\" als
\"Noteinstieg\" - also als Revisionsklappe, Revisionsloch.
Von Veränderungen an der Konstruktion haben beide nicht geschrieben ................
Nun frage ich mich, aus welchem Grunde der \"Noteinstieg\" einer Baugenehmigung bedarf.
Gruß Uwe Liiehr
|