Hallo Michael,
dies wäre nur mit einer Befreiung möglich.
Hierzu müsste ein Befreiungsantrag über die Gemeinde gestellt werden. Diesem Antrag muss sowohl die Gemeinde als auch die Bauaufsicht zustimmen.
Wichtig ist, dass der Befreiungsantrag begründet wird. D.h. es müssen Gründe vorliegen, die § 31 Abs. 2 BauGB (
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=174 ) entsprechen. Andernfalls kann eine Befreiung nicht erteilt werden.
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Zuletzt geändert am 19.05.2008 um 15:39:01 von Louisa Eberhardt.