Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Lieber Herr Muth,
das von Ihnen angesprochene Problem gehört in den Bereich des Privatrechts. Da wir uns als Bauaufsichtsbehörde mit öffentlichem Recht beschäftigen, kann ich Ihnen hier leider überhaupt nicht weiterhelfen. Ich weiß aber, dass es das so genannte "Hammerrecht" gibt, weches meines Wissens im Nachbarschaftsrecht o.ä. zu finden ist.
Vielleicht suchen Sie in dieser Richtung weiter.
Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.
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