Hallo Jens,
ich habe eine Frage zur neuen LBO:
Ich interessiere mich für ein Grundstück wo der B-Plan aussagt, dass Garagen und Carports innerhalb der Bebauungsgrenze zu errichten sind.
Mein Bauunternehmer sagte mir, dass die neue LBO aussagt, dass Garagen und Carports zukünftig (tritt ab 01.01.2009 in Kraft) nicht mehr innerhalb der Bebauungsgrenze errichtet werden müssen und ich dann eine Garage ausserhalb der Bebauungsgrenze errichten könnte, da die LBO den B-Plan überstimmt.
Ist diese Aussage so richtig?
Vielen Dank für die Info.
Freundliche Grüsse
Michael
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