Hallo
Das interssiert mich auch sehr, da es ja im ländlichen Raum etliche Objekte gibt die seit Jahrhunderten stehen, gelten diese Häuser baurechtlich als rechtmässig erbaut, bezüglich des Bestandschutzes wenns keine Unterlagen ausser den Kirchenbüchern gibt?
Wie siehts aus bezüglich genehmigungspflichtigen in die (nicht vorhandene!!) Statik eingreifende Umbarbeiten? Ein Antragsteller muss ja die rechtmässige Erbauung seines Objektes beweisen können....reichen da alte Kirchenbücher aus? Was ist wenn so ein Objekt veräussert wird und der Kaufinteressent fragt nach dem Baurecht?, Nutzung?
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