Hallo Jan,
der Anbau eines Heizungsraumes ist genehmigungspflichtig.
Eine zweite Küche kann eingrichtet werden. Damit enstehen zwei Wohneinheiten. Diese sind zulässig, soweit beide Wohneinheiten von Familienmitgliedern bewohnt werden. Hierfür ist ebenfalls ein Bauantrag zu stellen. Dies geht aus § 35 Abs. 4 Nr. 5 des Baugesetzbuches ( BauGB) hervor. (
http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html )
Wie Baugenehmigungen von 1860 ausgesehen haben kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da mir keine Baugenehmigung aus diesem Zeitraum bekannt ist. Vorstellbar ist, dass es seinerzeit das Instrument der Baugenehmigung noch nicht gegeben hat.