Moin Moin
Ich stehe kurz davor , ein Haus samt Grundstück von meiner Großtante zu übernehmen.
Zur Geschichte :
Das Haus wurde 1862 von Vorfahren meiner Familie als Abnahme einer kleinen Katenstelle gebaut, wurde aber nach 5 Jahren an die Familie verkauft ,die es Heute noch besitzt.Es sind keinerlei unterlagen von der Zeit vorhanden,die angaben Stammen aus der Kirchenchronik und von älteren Verwandten.
1972 Wurde an das ursprüngliche Haus ein größerer Anbau (ca 100m² Wohnfläche) genehmigt und auch gebaut. Allerdings wurde damals keine zweite Küche im Haus genehmigt, warum ist nicht bekannt.Das Haus Steht im Aussenbereich eines größeren Ortes.
Zm Problem:
Im gesamten Gebäude besteht die Heizung aus Nachtspeicheröfen . Da diese bei den heutigen Enegiepreisen nicht mehr Tragbar sind, möcht ich gerne eine Zentralheizung einbauen und mit Holz, Solar und Gas betreiben .
Dafür wäre allerdings ein Anbau an der Rückseite des Hauses vorraussetzung.
( Grundfläche ca. 16m²) ?
Ausserdem möchte ich in,den Anbau von 1972, eine Küche einbauen, da meine Großtante in den alten Teil des Hauses zieht und die Küche für sich beansprucht.
Frage :
Sind diese Um-/Anbaumaßnahmen genehmigungspflichtig ?
Gruß Jan
PS. Wie sahen die Baugenehmigungen um 1860 aus ?
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