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Thema: Freiwilligendienst in Südafrika

Autor Beitrag
 Verfasst am: 11.05.2008 18:20:38 Titel: Re: Freiwilligendienst in Südafrika
Suchen Sie mal bei google.de nach Dr. med. Jarke, Hamburg. Der Mann ist Virologe, beschäftigt sich also mit HIV. "Nebenbei" ist er auch
Sachverständiger bei verschiedenen (Sozial)Gerichten.

Erkundigen Sie sich auch und unbedingt bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft "wie" Sie in "welcher Form" und in "welcher Zeit"
eingestuft werden.

Falls dieses System eine "PN" zuläßt gebe ich Ihnen auch eine Telefonnummer von
einem Fachanwalt für Sozialrecht in Hannover durch - wenn Sie fragen.
Dieser Fachanwalt hat vor einem Sozialgericht eine Klage geführt und für seinen Mandanten
verloren !
Es ging darum, daß sich der Mandant mit HIV infiziert hatte.
Bei der BG wurde beantragt, eine Rente / Entschädigung wegen einer "Berufskrankheit" zu
zahlen. Die BG machte aus diesem Verfahren - laut Vorschrift - einen "Unfall".

Ein Unfall ist ein anderes Ereignis als eine Berufskrankheit.
Beispiele :
Der Tischler schneidet über Jahre Buchenholz und atmet den Staub ein. Er erkrankt an Krebs in / an den
Atemwegen. Das wäre eine Berufskrankheit.
Der Maurer fällt vom Gerüst und bricht sich die Beine. Das wäre ein Unfall.

Bei dem Unfall ist es vor Gericht eine einfache Sache. Denn, dieser Fall ist durch Zeugen (Kollegen),
Rettungswagen, Krankenberichte usw. "einfach beweisbar".

Der Beispielstischler oben hat ein Beweisproblem. Wenn er Geld von der BG will muß er beweisen, daß sein
Krebs vom Holzstaub kommt.

In dem Fall in Hannover war der Mandant kurze Zeit vor Abreise noch im Krankenhaus.
Ein HIV-Test war negativ, er war also sauber.
Im Ausland war er in einem Heim tätig, in dem nur HIV-Patienten waren. Er hatte bei einem Verkehrsunfall
geholfen und sich mit Blut "konterminiert". Und er hatte wegen einem Bandscheibenvorfall mehrere
Spritzen "im" in den "Po" bekommen.
Es gab also drei mögliche Ursachen für die HI-Infektion !

Das Gericht führte in seiner Begründung aus, daß der Kläger darlegen muß,
wann welcher Unfall wie passiert ist.
Auf Deutsch : nicht drei Möglichkeiten zur Auswahl !
Und weiter : (nehmen wir die verseuchte Spritze), welcher Arzt, welcher Tag, welche Abrechnung,
welche Zeugen usw.


Von Dr. Jarke werden Sie im Internet einen Fall finden, bei dem es um einen Entwicklungshelfer in Afrika
ging. Der Mann hat eine Frau geheiratet, die an HIV erkrankt war.
In der ersten Instanz gewann der Entwicklungshelfer den Prozess.
Höchstgerichtlich ist die Klage auf Kosten des Mannes abgewiesen worden !
Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich auf den veröffentlichten Fall.




Jetzt zu Ihrer "Gretschenfrage" : Hin oder nicht hin und den Menschen helfen ..............

Meine persönliche Meinung : hin ! Aber auf der Hut sein !

Sehen sich das aktuelle Dilemma in Birma an. Das kann auch ich in diesem Forum nur als eine Sauerei
beschreiben. Das Militär nimmt den Hilfs-Orga die Hilfsgüter weg und läßt keine Helfer ins Land.
Und : die Katastrophe nach der Katastrophe wird folgen.
Das Land steht unter Wasser und hat auch mal eben alle Klärgruben ausgespült. Leichen von
Menschen und Vieh treibt herum. Das ist ein Seuchenherd pur !

Wenn Sie in ein Krisengebiet gehen, müßen Sie immer damit rechnen, sich auch die dort
herrschende Seuche einzufangen ! Das ist kein Spaß mehr, sondern todernst !
Und darum schreibe ich Ihnen, daß Sie sich auch über die Themen "vorher" Gedanken
machen sollten, die ich hier angeschnitten habe.
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