Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo....
leider kann ich mir die von Ihnen beschriebene Heizung im Moment schwer vorstellen.
Daher kann ich Ihnen dazu auch keine Auskunft erteilen.
Eine gute Idee ist eigentlich immer Rücksprache mit dem Schornsteinfeger zu halten.
Feuerungsanlagen sind gem. § 69 Abs. 1 Nr. 12 LBO grundsätzlich ( bau-) genehmigungsfrei. Welche Vorschriften aber der Schornsteinfeger dazu hat, kann ich Ihnen nicht beantworten.
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