Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Matze,
ohne rechtliche Grundlage darf und wird eine Bauaufsichtsbehörde für ein im Außenbereich geplantes „normales Wohnhaus“ keine Baugenehmigung erteilen.
Möglicherweise ist der Bauaufsichtsbehörde in dem von Ihnen geschilderten Fall ein Fehler unterlaufen und die Baugenehmigung ist rechtswidrig, aber wirksam erteilt worden. Auf einen solchen Fall kann man sich aber aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht berufen, denn sonst wäre die Bauaufsichtsbehörde gezwungen, einen solchen Fehler ständig zu wiederholen; es gibt also keine „Gleichheit im Unrecht“.
An Ihrer Stelle würde ich zunächst mit der Gemeinde sprechen, wie sie zu Ihrem Vorhaben steht. Evtl. hat sie ja Änderungswünsche, mit denen Sie „leben könnten“.
Bei der Gemeinde wäre der Vorbescheidsantrag dann auch in mindestens dreifacher Ausfertigung einzureichen (§§ 72 Abs. 2, 70 Abs. 1 Satz 2 LBO).
Mit freundlichen Grüßen
Jens Bebensee
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