Hallo,
vielen Dank für die Info.
Wir waren in der Zwischenzeit beim Bauamt und haben dort den Bebauungsplan eingesehen. Demnach liegt die Fläche im Aussenbereich. Allerdings sagte mir die Dame vom Amt, daß 1993 ein Bauvorhaben für das Nachbargrundstück genehmigt wurde, obwohl es nicht im Bebauungsplan liegt. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist ausgeschlossen, da es sich dort um ein reines Wohnhaus handelt. Die müssen das doch auch irgendwie geregelt bekommen haben.
Was wären denn jetzt die nächsten Schritte, erst zur Gemeinde, und um Zustimmung für das Vorhaben bitten, oder gleich eine Voranfrage stellen?
Im Übrigen ist Ihr Baulexikon, als auch die gesamten Inhalte Ihrer "Bauseiten" wirklich gelungen und sehr hilfreich.
Viele Grüße
Matze
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