Hallo,
wir haben uns in ein nettes Grundstück verguckt, daß leider im Aussenbereich (außerhalb des Ortsausgangsschilds) einer Gemeinde liegt.
Frage: Ist eine mögliche Bebauung mit einem zweigeschossigem Haus grundsätzlich unmöglich? Nach welchen Kriterien wird hierbei entschieden und wonach richtet sich die Gebührenhöhe bei der Bauvoranfrage?
Ich muß anmerken, daß wir uns noch nicht darüber informiert haben, wie der Bebauungs-, bzw. Flächennutzungsplan der Gemeinde aussieht. Wir gehen aber stark davon aus, daß das Grundstück im Aussenbereich liegt.
Vielen Dank!
|