Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
|
Hallo Marc,
der Satz, der unmittelbar im Anschluss an die Tabelle beginnt, beantwortet Ihre Frage eigentlich erschöpfend: Abgesehen von reinen Wohngebieten und Industriegebieten sind Gaststätten in nahezu allen Baugebieten der BauNVO zulässig, wenn z.T. auch nur mit Einschränkungen.
|