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Wir bitten um Ihr Verständnis.
Thema: Schank- und Speisewirtschaft
Autor
Beitrag
Geschrieben von: Louisa Eberhardt Bauaufsicht
Verfasst am: 25.04.2008 09:11:41 Titel: Re: Schank- und Speisewirtschaft
Hallo Marc,
der Satz, der unmittelbar im Anschluss an die Tabelle beginnt, beantwortet Ihre Frage eigentlich erschöpfend: Abgesehen von reinen Wohngebieten und Industriegebieten sind Gaststätten in nahezu allen Baugebieten der BauNVO zulässig, wenn z.T. auch nur mit Einschränkungen.