Geschrieben von:
Peter Radke/Barsbüttel
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Hallo zusammen,
ich plane den Bau einer Doppelgarage auf meinem Grundstück. Außerdem soll ein Wintergarten zur Wohnflächenerweiterung angebaut werden. Durch das "Formular- und Bestimmungsdickicht" habe ich mich schon durchgewühlt, jedoch leider nicht gefunden was ich suchte.
Frage 1 :
In den Online-Unterlagen des Kreises Stormarn habe ich herausgelesen, daß der Bau einer Garage/Doppelgarage nicht genehmigungspflichtig ist - korrekt ? In den mir vorliegenden Plänen sind bei allen anderen Nachbarhäusern nämlich Stellplätze/Garagen amtlich eingezeichnet - ich kann mir daher nicht vorstellen, daß dies genehmigungsfrei ist.
Frage 2 : Die Doppelgarage soll mit der Rückseite als Grenzbebebauung zu zwei angrenzen Nachbargrundstücken errichtet werden. Muß ich das schriftliche Einverständnis der Nachbarn einholen ?
Frage 3 : Bezüglich des Wintergartens ist eine Überdachung der jetzt vorhandenen Terrasse geplant (3x6,5m). Damit würde der Wintergarten 3 Meter über die Baugrenze ragen (Bautiefe in das Gründstück). Wie sind hier die Regelungen ? Ist durch Einverständniserklärungen der angerenzenden Nachbarn dies Genehmigungstechnisch regelbar ?
... ich danke schon jetzt für Ihre anworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Peter Radtke
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