Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Stallgebäude in Wohnhaus umbauen

Autor Beitrag
 Verfasst am: 14.04.2008 10:12:43 Titel: Re: Stallgebäude in Wohnhaus umbauen
Hallo Anni,

den Vorschriften des § 35 Abs. 4 BauGB entsprechend ist es möglich, den bisherigen Stall (also - gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - ein Gebäude, welches einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt) in bis zu drei Wohnungen ( je Hofstelle ! ) umzunutzen. Von dieser Anzahl ausgeklammert sind die nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässigen Wohnungen ( Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung).
Bitte beachten Sie dabei auch die sonstigen Vorschriften des § 35 Abs. 4 BauGB, wonach u.a. eine Verpflichtung ( per Baulast) übernommen werden muss, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen.
Den vollständigen Gesetzestext können Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html nachlesen.
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen