Geschrieben von:
Norman Demetrio
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Sehr geehrter Herr Bebensee,
Ich habe lange überlegt ob ich die mir vorliegenden Dokumente veröffentlichen sollte. Doch ich bin zu der Ansicht gelangt daß ihnen der Vorgang scheinbar nicht im Detail vorliegt. Es wurde nämlich gegen eine nicht unbeträchtliche Gebührenzahlung durch den Bauträgers (welche auf alle Erwerber umgelegt werden musste) eine Ausnahmegenehmigung von Amts wegen erteilt, welche eine explizite Bebauung mit eben diesem genau vorgeschriebenen Haustyp verbindlich definiert.
Nun werde ich wohl einen Antrag auf bauamtliche Überprüfung des Sachverhaltes stellen müssen und bitte daher um einen persönlichen Gesprächstermin in dessen Verlauf ich ihnen die mir vorliegenden amtlichen Dokumente aushändigen werde.
Bitte nennen sie mir einen möglichen Gesprächstermin
Mit freundlichen Grüßen
N. Demetrio
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