Hallo Herr Bebensee,
ich muss eingestehen, dass Sie die Rechtslage genau wie die Entscheidungsträger in unserem Kreis sehen. Trotzdem mache ich jetzt noch den letzten Versuch die Sachlage in meinem Sinne zu klären.
Das seinerzeits umgebaute Elternhaus ist in dem Zusammenhang nicht erweitert worden, sondern per Bauantrag von einem Einfalilienhaus in ein Zweifamilienhaus umgenutzt worden. Die heute vorhandenen Wohnflächen waren auch schon damals (also vor dem Umbau) vorhanden. Es sind nur separate Eingänge und Etagenwohnungen geschaffen worden. Geplant waren im Erdgeschoß 80qm für meinen Schwiegervater und oben (1.Etage+Dachgeschoss) 130qm für meine Frau und mich. Wie schon dargestellt, hat sich die Lage durch den unerwarteten Tod meines Schwiegervaters kurzfristig anders entwickelt.
Wahrscheinlich ändert sich auch durch diese Präzisierung des Sachverhalts weder die Gesetzeslage noch Ihre Einschätzung, oder?
Wir haben unseren Fall schon diversen Bekannten vorgetragen. Wir haben bisher nur Unverständnis und Kopfschütteln über so viel Bürokratie bzw. die seltsame Gesetzgebung erlebt.
Aber trotzdem, vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Müller
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