Hallo,
wir haben im Außenbereich ein vermietetes 2 Familienhaus. Hierbei handelt es sich um ein ehemaliges Bauernhaus, das in 1994 per genehmigten Bauantrag ( § 35 Abs.4 Nr. 5 ) für den Familienbedarf umgebaut worden ist. Kurze Zeit später ist unser Vater bzw. Schiegervater verstorben, sodass wir das komplette Objekt vermietet haben. Das Gebäude besteht aus 2 Wohneinheiten zu 130 qm und 80 qm.
Jetzt erwarten die Mieter der kleineren Wohneinheit ein Kind. Deshalb würden wir gerne ein Kinderzimmer anbauen (ca.20 qm).
Ich stelle mir momentan die Frage, ob der § 35 Abs.4 Nr. 5 auch bei dieser Erweiterung anzuwenden ist? Oder bezieht sich dieser Paragraph nur auf eigengenutzte Objekte?
Mit freundlichen Grüßen
Albert Müller
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