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Thema: Wandhöhe beim Pultdachhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 25.03.2008 14:29:03 Titel: Re: Wandhöhe beim Pultdachhaus
Hallo Frau Mayer,

klicken Sie sich hier doch einmal durch bis auf die Folie 34:
-> http://www.trebur.de/html/aktuelles/baugebiet_oderstrasse/baugebiet_oderstrasse_dateien/neubaugebiet_oderstrasse_uebersicht.pdf

oder schauen Sie sich diese Dokumente an:
-> http://publish.kommonline-gmbh.de/data/news/71-1137747430.pdf
-> http://www.petrisberg.de/runtime/cms.run/download/code/MjE5MjYucGRmI2J1MjFfZW50d3VyZi5wZGY=


Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (vgl. § 10 Abs. 1 BauGB unter http://dejure.org/gesetze/BauGB/10.html ) und muss demnach in seinem Inhalt bestimmt sein (vgl. § 67 Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz – LVwG – unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/VwG_SH_P67.htm ), d.h. was die Gemeinde mit der Festsetzung wünscht(e) muss sich unmissverständlich aus den Festsetzungen ergeben. Sind diese nicht ganz klar, greift man im Regelfall auf die Begründung zum Bebauungsplan zurück.

Letztlich ist ein Pultdach doch nichts anderes als ein halbes Satteldach.

Bei einer Breite von 9,30 m werden Sie natürlich dann die für Pultdächer maximal zulässige Dachneigung überschreiten, wenn Sie die Gebäudehöhe (und die Wandhöhe) voll ausnutzen wollen; rechnerisch ergibt sich nämlich ein Wert von knapp 17,9°. Unter diesen Umständen wären Sie erst dann „im grünen Bereich“, wenn die Breite des Hauses auf mindestens 11,20 m vergrößert würde.

Das Problem scheinen mir weniger die Gebäude- und Wandhöhe, als vielmehr die Abstandflächen zu sein bzw. werden, die die Gebäudewände nach § 6 LBO auslösen (vgl. http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P6.htm ).

Details sollten Sie mit Ihrem/Ihrer Entwurfsverfasserin besprechen.

Sollten Sie in unserem Zuständigkeitsbereich bauen wollen, machen Sie doch einfach von unserem Bauberatungsangebot Gebrauch (
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=83 )!

Die für die Städte und Gemeinden zuständigen Sachbearbeiter/innen finden Sie unter
-> http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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