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Thema: Dachstuhl erneuern.

Autor Beitrag
 Verfasst am: 25.03.2008 11:02:21 Titel: Re: Dachstuhl erneuern.
Hallo „echter“ Klaus,

in der Tat ist der gleichzeitige und vollständige Austausch eines Dachstuhls baugenehmigungspflichtig. Kein neuer Dachstuhl wird exakt einem alten, entfernten entsprechen.

Der vollständige Abbau eines Dachstuhles könnte beispielsweise bei ungünstiger Windrichtung auch Einfluss auf die Giebelwand haben.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Bebensee
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