in der Tat ist der gleichzeitige und vollständige Austausch eines Dachstuhls baugenehmigungspflichtig. Kein neuer Dachstuhl wird exakt einem alten, entfernten entsprechen.
Der vollständige Abbau eines Dachstuhles könnte beispielsweise bei ungünstiger Windrichtung auch Einfluss auf die Giebelwand haben.