Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Wandhöhe beim Pultdachhaus

Autor Beitrag
 Verfasst am: 25.03.2008 10:16:33 Titel: Re: Wandhöhe beim Pultdachhaus
Hallo Frau Mayer,

ich verstehe die Festsetzung etwas anders:

Da Sattel- und Pultdächer zulässig sind, wird man aus meiner Sicht für die max. zulässige Wandhöhe die traufseitige Wand - sozusagen den niedrigeren Teil – ansetzen müssen. Die gegenüber liegende Wand dürfte dann 10 m hoch sein.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang natürlich, ob der Bebauungsplan auch Dachneigungen festsetzt.

Ein 10 m breites Pultdachhaus, das die beiden maximalen Höhen erreicht, hätte beispielsweise eine Dachneigung von etwa 16,7°, ein 6 m breites eine Neigung von ca. 26,6°.


Mit freundlichen Grüßen
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen