Hallo!
Nach der Landesbauordnung sind ja kleinere Nebengebäude wie Schuppen etc. ausgenommen.
Allerdings wird dort von 30 m3 sowie von 10 m3 im Außenbereich gesprochen.
Es liegt ja in der Natur der sache, dass ein Schuppen auf dem Grundstück außen liegt :-)
Mein grundstück liegt im Ort in Sackgassenlage (Neubaugebiet); bebaut mit einem EFH.
Heißt das nun, dass mein Schuppen maximal 10 m3 haben darf weil dieser auf dem Grundstück zusammen mit dem EFH ist? Oder heißt "Außenbereich", dass ich mitten auf dem Land einen Schuppen von max. 10m3 hinstellen darf, auf einem bebauten grundstück innerhalb geschlossener Ortschaften 30 m3?oder wie?
hab nun schon den ganzen abend gesucht, aber nichts über die definition von außenbereich im zusammenhang mit Schuppen, gartenhäusern etc. gefunden! 10m3 sind ja ein etwas größeres Dixi-Klo!
Vielen Dank für (hoffentlich) die Antworten!
Gruß
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