Geschrieben von:
Gerhard Linnenbecker
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Guten Tag !
Ein Bekannter erzählte mir, er habe auf seinem Grundstück zwei Personen angetroffen. Nachdem er diese angesprochen habe, hätten diese ihm erklärt, sie seien von dem Bauamt und wollten nach dem Baufortschritt sehen. Er müße mit seinem Vorhaben ja mal langsam fertig werden, das
Vorhaben könne ja nicht ewig so weiter halb fertig stehen. Ihre Namen hätten die Leute nicht genannt, dazu seien sie nicht verpflichtet, hätten sie
gesagt.
Meine Frage.
Dürfen Mitarbeiter-innen der Baubehörde ohne sich bei dem Eigentümer zu melden, Grundstücke betreten und Ortstermine durchführen und sich
so von dem Zustand eines Bauvorhaben überzeugen oder haben diese sich anzumelden und, werden sie angetroffen, haben diese sich
auszuweisen ?
Danke.
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