Geschrieben von:
Dr. jur. Theodor von Campe
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Zitat :
Nur zu behaupten, es wäre möglich Ihre Nachbarn oder auch die Behörden zu täuschen oder zu betrügen um eine abwegige Baugenehmigung zu erhalten, spricht nicht gegen den von der Bauaufsichtsbehörde ausgeübten öffentlich rechtlichen Schutz und den Nachbarschutz.
Sie werden sicherlich schmerzlich erfahren, was passiert, wenn Sie sich eine Baugenehmigung erschleichen, sich nicht an eine gegebene Baugenehmigung halten oder entgegen der LBO und des BauGB bauen (...hat mit dem Zivilgericht herzlich wenig zu tun...) und die Bauafsichtsbehörde dies feststellt.
Kommentar :
1. Ich habe nicht geschrieben / nicht gemeint, daß getäuscht werden soll !
2. Wir brauchen - in Ihrem Sinne - keine Blockbeauftragtenbehörde !
3. Und, seien Sie versichert, wir würden es vor dem Zivilgericht austragen (wo Sie allerdings gute Chancen haben).
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