Geschrieben von:
Franka Dankwarth
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Sehr geehrter Herr Schöbbermeyer,
zum Thema Brunnenbau möchte ich Ihnen folgende allgemeine Infomationen geben: Jede Bohrung für einen Brunnen o.ä., die tiefer wird als 10 m, muss gemäß §7 des Landeswassergesetz S-H 14 Tage vorher bei der unteren Wasserbehörde des Kreises angezeigt werden. Eine entsprechende Vorlage gibt es auf der Internetseite kreis-stormarn oder beim Brunnenbauer. Das Vorhaben wird dann durch die untere Wasserbehörde geprüft und der Antragsteller erhält einen Baubescheid, in dem für den Bau des Brunnens zum Schutz des Grundwassers Auflagen erteilt werden. Die Nutzung des Grundwassers zur Versorgung eines Haushaltes ist eine erlaubnisfreie Nutzung. Sollten mit dem Brunnen mehrere Haushalte versorgt werden, so ist vor Herstellung des Brunnens unabhängig von der Tiefe ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwassernutzung bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Das Antragsformular finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Kreises. Für das Thema Grundwassernutzung ist beim Kreis Stormarn der Fachdienst Abfall, Boden- und Grundwasserschutz als untere Wasserbehörde zuständig. Sollten Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben, können Sie mich auch telefonisch unter der Durchwahl -603 erreichen.
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